Aufnahme Förderinvestitionsdarlehen für Ertüchtigung Verbindungskanal MW zwischen Straße des Friedens und Dresdener Straße
Der Stadtrat beschließt die Aufnahme eines Investitionsdarlehens nach der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft 2016 im Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Radeberg für die Ertüchtigung des Mischwasser-Verbindungskanals zwischen Straße des Friedens und Dresdener Straße in Höhe von 109.020,00 € bei der Sächsischen Aufbaubank mit einer Laufzeit und einer Zinsbindungsfrist bis 30.11.2037 und zu einem Sollzinssatz in Höhe von 0,2000% p.a. als Ratendarlehen.
Derzeit können die im Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Radeberg geplanten Investitionen nur fremdfinanziert werden. Im Wirtschaftsplan 2015 und 2016 sind hierfür entsprechende Kredite vorgesehen, die von der Rechtsaufsichtsbehörde auch genehmigt wurden. Die Maßnahme Ertüchtigung des Mischwasserverbindungskanals zwischen der Straße des Friedens und der Dresdener Straße war mit 166.500 € im Wirtschaftsplan 2015 festgesetzt, wurde im Wirtschaftsplan 2016 nicht fortgeschrieben aber im Wirtschaftsplan 2017 in gleicher Höhe neu veranschlagt. Finanziert werden soll die Baumaßnahme durch das Darlehen und durch den investiven Straßenentwässerungskostenanteil der Stadt Radeberg. Die Tilgungsraten des Darlehens werden nach Beendigung der Baumaßnahme noch einmal reduziert, wenn der Tilgungszuschuss ermittelt wurde. Der Tilgungszuschuss beträgt maximal 50 % der Darlehenssumme, wird jedoch um den gewährten Zinszuschuss gekürzt. Der Zinszuschuss berechnet sich aus der Differenz aus aktuell marktüblichem Sollzinssatz in Höhe von 1,2900% p.a. und dem zinsverbilligten Sollzinssatz von 0,200 % p.a. Im Förderprogramm Siedlungswasserwirtschaft 2016 wird seitens der SAB angestrebt, den Darlehensvertrag zum Zeitpunkt des Zuwendungsbescheides abzuschließen. Eine Auszahlung der Darlehenssumme erfolgt nach Baufortschritt.