Planung eines Schulcampus auf dem Gelände des Epilepsiezentrums Kleinwachau
Die Stadt Radeberg bekennt sich zu dem Ziel, in Zusammenarbeit mit dem Epilepsiezentrum Kleinwachau einen Schulcampus auf dem Gelände des Epilepsiezentrums zu schaffen, um eine optimale Beschulung der Grundschüler des Schulbezirks Liegau-Augustusbad sowie der Schüler der Förderschule G zu sichern. Zu diesem Zweck soll, soweit hierfür die notwendigen Finanzmittel unter Einberechnung einer hinreichenden Förderung bereitgestellt werden können, ein Schulneubau mit einer gemeinsam zu nutzenden Sporthalle entstehen und der bisherige Hortbereich nach Kleinwachau in das Gebäude des Gartenhauses verlegt werden. Grundlage der weiteren Planung soll die der Öffentlichkeit bereits vorgestellte Machbarkeitsstudie sein. Dabei sollen sowohl die Grundschule wie die Förderschule G weiter eigenständige Schulen mit ihren eigenen Lehrplänen bleiben. Die durch das neue Schulgesetz verbesserten Möglichkeiten zur Zusammenarbeit sollen jedoch zur Optimierung der Inklusion im Schulbereich genutzt werden. Das bisherige Schulgebäude der Grundschule Liegau-Augustusbad soll einer neuen Nutzung zugeführt werden, z.B. durch Umbau zu einer Wohnungsanlage.
Ausgangspunkt der Überlegungen war die Tatsache, dass aufgrund des gestiegenen Bedarfs der Ludwig-Richter-Schule die dortige Sporthalle seit Beginn des Schuljahres 2016/2017 nicht mehr zur Mitnutzung durch die Grundschule Liegau-Augustusbad zur Verfügung steht. Unter Zugrundelegung der aktuellen Schülerzahlenprognosen wird sich dies auch in den nächsten 15 Jahren nicht ändern. Die ohnehin schwierige Mitnutzung des Mehrzweckraums der benachbarten Kita kann schon aufgrund ihrer baulichen Gegebenheiten (Grundfläche/Höhe) nur begrenzt diese Lücke schließen. Ähnliches gilt für die Nutzung von Hallenzeiten im Sportsaal der Förderschule, wo zusätzlich auch organisatorische Probleme entstehen (Wegstrecke, Stundenpläne). Aber auch ohne dieses Problem, dass sich ja mit dem "einfachen" Bau einer Sporthalle jedenfalls mit geringeren Mitteln lösen ließe, muss man feststellen, dass das 120 Jahre alte Schulgebäude der Grundschule den heutigen Anforderungen trotz aller bisherigen Anstrengungen der Stadt nicht gerecht werden kann, schon gar nicht unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich bei Liegau-Augustusbad um einen prosperierenden Ortsteil mit weiterem Wachstumspotential handelt. Zudem genügt auch die 2002 gebaute Förderschule infolge der aktuellen Belegung schon nicht mehr vollumfänglich den heutigen Anforderungen. Infolge des Wachstums der Ortschaft stößt auch die dortige Kita an ihre Grenzen und kann den steigenden Bedarf nicht mehr decken. Mit dem vorgeschlagenen Weg eines gemeinsamen Schulcampus incl. einer Verlagerung des Hortbereiches könnten alle 3 dargestellten Probleme auf einmal gelöst werden. Zudem würden sich die Voraussetzungen für die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) incl. des dazu gehörigen Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung deutlich verbessern. Für ein solches pilotprojektartiges Vorhaben bietet zudem aufgrund seiner langen Tradition des Miteinanders von Behinderten und Nichtbehinderten gerade der Ortsteil Liegau-Augustusbad auch die besten Voraussetzungen hinsichtlich der notwendigen Akzeptanz, wie auch die dazu bereits durchgeführten Gespräche sowie die hierzu angesetzte Einwohnerversammlung gezeigt hat. Für weitere Einzelheiten der Begründung wird auf die beigefügte Machbarkeitsstudie verwiesen.