Neue Entgeltverordnung für die Nutzung von Räumen im Bürgerhaus ab 01.01.2018
Der Stadtrat beschließt beiliegende neue Entgeltverordnung für die Nutzung von Räumen im Bürgerhaus ab dem 01.01.2018.
Die letzte Anpassung der Entgeltverordnung erfolgte mit Wirkung zum 01.01.2006. In diesen 10 Jahren sind die Kosten für die Unterhaltung des Bürgerhauses gestiegen. Zudem wurden die Räumlichkeiten zwischenzeitlich modernisiert und die vorhandene Ausstattung (Spülmaschine, Tische, Stühle, neue Musikanlage etc.)in den Vereinsräumen erneuert. Auch im aktuellen Haushalt 2017/2018 sind Renovierungsarbeiten sowie Neuanschaffungen zu Gunsten der Nutzer eingeplant.