Beschluß 50/17 vom 30.08.2017 (Beschlußvorlage 55/17)
Betreff
1. Änderung vorhabenbezogener Bebauungsplan " Erweiterung Bürogebäude Schubert" - Abwägungsbeschluss - Satzungsbeschluss
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag zu allen eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Erweiterung Bürogebäude Schubert" in der Fassung vom 04.05.2015 wird in allen Punkten beschlossen.
- Die Satzung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 in der Fassung vom 04.Mai 2015 mit redaktionellen Änderungen am 01.09.2015, bestehend aus dem Durchführungsvertrag, der Planzeichnung - Teil A, den textlichen Festsetzungen - Teil B und der beigefügten Begründung - Teil C wird beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 in Kraft zu setzen.
Begründung
Die Planung hat eine Planreife erreicht, die den Satzungsbeschluss möglich macht. Ein Teil des bisherigen Flurstücks 459/3 (Straßenflurstück) ist durch das Gebäude Friedhofstraße 2 überbaut. Für diesen Teil wurde das neue Flurstück 459/5 gebildet. Die Planunterlage wurde entsprechend aktualisiert. Beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan muss der Vorhabenträger Eigentümer oder Verfügungsberechtigter aller Grundstücke des Vorhaben- und Erschließungsplanes sein. Dies ist mit Bildung des Flstck. 459/5 Gemarkung Radeberg der Fall.