vorhabenbezogener B-Plan Nr. 76 "Sondergebiet Solar, ehemalige Hühnerfarm" - Einleitungsbeschluss
Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 76 "Sondergebiet Solar, ehemalige Hühnerfarm" auf Grundlage von § 12 BauGB wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ~ 1,18 ha. Ziel: Schaffung des Baurechtes für die Errichtung von ebenerdig aufgestellten Solar - Flächenkollektoren. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Radeberg: 670/18. 670/19, 1656/2 und Teile von 669/a.
Parallel zu dem Bebauungsplan auf Radeberger Flur, erstellt die Gemeinde Wachau für den Teil der ehemaligen Hühnerfarm auf Wachauer Flur ebenfalls einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ihr Gemeindegebiet. Die Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes entsprechen den Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Stadt Radeberg.