8. Änderung B-Plan "Am Heiderand", OT Großerkmannsdorf - Aufstellungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Mit Schreiben per e-mail vom 13.04.2017 wurde die Stadt Radeberg durch das LRA Bautzen darauf hingewiesen, dass die momentan im Bebauungsplan "Am Heiderand" vorgenommene kleinteiligere Grundstücksparzellierung für den Bereich der ehemaligen Grundstücke 848 und 849 Gemarkung Großerkmannsdorf, verbunden mit der Errichtung einer privaten Erschließungsstraße auf separatem Grundstück und die Vermarktung dieser Grundstücke eine städtebauliche Unordnung erzeugt und nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am Heiderand" entspricht. Die Stadt Radeberg wurde darauf hingewiesen, dass aus diesem Grund in diesem Bereich des Plangebietes ab sofort keine weiteren Baugenehmigungen erteilt werden können - der Plan wird als rechtswidrig betrachtet, obwohl es sich hier in diesem Bereich um einen einfachen Bebauungsplan nach § 30 BauGB handelt. Um diese Situation zu lösen und den Bauherren, welche im Sommer 2017 hier ein Wohnhaus errichten wollen, schnellst möglich die Rechtssicherheit dafür zu geben, wurde entschieden, den Bebauungsplan über die 8. Änderung kurzfristig anzupassen.