Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse der Großen Kreisstadt Radeberg 2013 bis 2015 nach § 103 Abs. 1 SächsGemO
Der Stadtrat stimmt der Heranziehung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2013 bis 2015 der Großen Kreisstadt Radeberg nach § 103 Abs. 1 SächsGemO zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die "BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" als wirtschaftlichsten Bieter mit 8.687,00 EUR pro Prüfungsjahr mit der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2013 bis 2015 nach § 104 SächsGemO zu beauftragen.