Neubau Stadtwirtschaftshof - Genehmigungsplanung
Der Stadtrat beschließt die Genehmigung der Planungsunterlagen (Genehmigungsplanung) als Grundlage für die weitere Planung, Ausschreibung und Realisierung des Neubaus Stadtwirtschaftshof.
Mit Beschluss SR010-2015 wurde am 25.03.2016 der Baubeschluss für den Neubau Stadtwirtschaftshof am Standort Bruno-Thum-Weg neben der Freiwilligen Feuerwehr Radeberg beschlossen. Mit Beschluss SR047-2016 wurde der Bebauungsplan Nr. 68 "Erweiterung Feuerwehr und Stadtwirtschaftshof Radeberg" am 31.08.2016 bestätigt. Im Rahmen der weiteren Planungen wurden in Abstimmung mit dem Nutzer (Stadtwirtschaftshof) die Nutzeranforderungen (Personal, Fahrzeuganzahl, Vorhaltung Anbaugeräte, Lagerflächen etc.) ermittelt. Im Zuge dieser Abstimmungen wurden verschiedene Bauhöfe (Neubauten bzw. Erweiterungen) in Großenhain, Kamenz, Wachau und Boxberg besichtigt. Unter Berücksichtigung der Nutzeranforderungen, der Erkenntnisse aus den Besichtigungen und der rechtlichen Rahmenbedingungen des B-Planes Nr. 68 wurden durch das Planungsbüro Grundrissvorschläge erarbeitet, die durch den Nutzer (Stadtwirtschaftshof) hinsichtlich des o.g. Bedarfes und unter Berücksichtigung betrieblicher Abläufe geprüft wurden. Im Ergebnis wird das neu zu errichtende Gebäude in einen Büro- und Sozialteil mit daran anschließender Funktionshalle mit 18 Fahrzeugstellplätzen, dazu gehörigen Vorhalteflächen für Fahrzeuganbauten (z.B. Winterdiensttechnik) und in die Funktionshalle integrierten Lagerflächen gegliedert. Der Außenbereich wird für die verschiedensten Aufgaben des Stadtwirtschaftshofes in flexibel nutzbare Lagerbereiche einschließlich eingeordnetem Fahrzeugwaschplatz strukturiert. Eine Präsentation der vorliegenden Planungsunterlagen in den Gremien wird verwaltungsseitig als nicht erforderlich erachtet. Weitere Ausführungen können dem auf CD beiliegendem Erläuterungsbericht bzw. den Planungsunterlagen entnommen werden. Unklarheiten und Fragen zur vorgelegten Planung können bei Bedarf nach Voranmeldung im Bauamt der Stadtverwaltung Radeberg geklärt werden. Das Vorhaben wurde seitens des LRA Bautzen in das Förderprogramm "Brücken in die Zukunft" aufgenommen und an das Land Sachsen weitergemeldet. Entsprechend VwV Investkraft zum Förderprogramm wurden am 10.11.2016 bei der SAB auf Grundlage des Beschlusses SR029-2016 vom 08.04.2016 die Fördermittel auf Grundlage der vorliegenden Planung fristgerecht beantragt. Laut VwV Investkraft ist ein sofortiger Baubeginn nach Vorlage der Baugenehmigung möglich. Der Baubeginn ist für Mitte des II. Quartals 2017 mit einem voraussichtlichen Bauende zum IV. Quartal 2018 vorgesehen.