Beschluß 73/16 vom 30.11.2016 (Beschlußvorlage 75/16)
Betreff
B-Plan Nr. 69 "Radeberger Straße, Ortsteil Großerkmannsdorf" - Abwägungsbeschluss - Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereiches - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wird in allen Punkten beschlossen.
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 69 wird geringfügig geändert. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Großerkmannsdorf: 240/9 und 240/10. Die Fläche beträgt ~ 0,25 ha. Die Planungsziele bleiben unverändert.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 02. November 2016, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A, den textlichen Festsetzungen - Teil B und der beigefügten Begründung mit Artenschutzfachbeitrag, wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage des Planentwurfes auf Grundlage von § 13 a BauGB durchzuführen.
Begründung
Es ist eine Planreife erreicht, die den Billigungsbeschluss möglich macht.