Überplanmäßige Auszahlung für Planungsleistungen 2. Bauabschnitt Mehrzweckhalle Ullersdorf, Beauftragung Planungsleistungen
Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 214.386,07 EUR für die Beauftragung der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-6 nach HOAI (Grundlagenermittlung bis Erstellung der Ausschreibungsunterlagen) für die Sporthalle Ullersdorf mit Mehrzwecknutzung und zwei Klassenzimmern - 2. Bauabschnitt "Sanierung Gasthof und Errichtung Verbindungsbau". Die Deckung erfolgt aus nicht benötigten Eigenmitteln bei der Umsetzung des 1. Bauabschnittes. Der Stadtrat beschließt weiterhin die Beauftragung der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1-6 HOAI für den 2. Bauabschnitt an folgende Fachplanungsbüros, die bereits die Planung des 1. Bauabschnittes ausgeführt haben:
Gebäudeplanung, Außenanlagen: Lunze Architekten, Radeberg 114.352,67 EUR
Techn. Gebäudeausrüstung: IB Jurisch, Dresden 34.960,48 EUR
Tragwerksplanung: IB Koreng, Elstra 53.349,10 EUR
Bauphysik: IB Schirmer, Dresden 10.548,10 EUR
Sicherheitskoordinator: IB Singer, Dresden 1.175,72 EUR
Für den Bau der Sporthalle Ullersdorf mit Mehrzwecknutzung und 2 Klassenzimmern wurde aus finanziellen Gründen bisher nur die Ausführung des 1. Bauabschnittes geplant und begonnen, der 2. Bauabschnitt - Sanierung des Gasthofes und Errichtung eines Verbindungsbaus zur Sporthalle - wurde vorerst zurückgestellt. Für den 1. Bauabschnitt wurden durch den Freistaat Fördermittel aus dem Programm Sportstättenförderung bereitgestellt, so dass die Stadt Radeberg weniger Eigenmittel für das Vorhaben aufwenden muss. Es wird als sinnvoll angesehen, den 2. Bauabschnitt möglichst unmittelbar nach dem oder parallel zum 1. Bauabschnitt auszuführen. Dadurch soll Kostenerhöhungen vorgebeugt werden, die wir bei einer späteren Realisierung aufgrund der allgemeinen Baukostenentwicklung erwarten, sowie Kosten vermieden werden, die zur provisorischen Abgrenzung der Bauabschnitte bei einer späteren Ausführung notwendig wären. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Planung für den zweiten Bauabschnitt kurzfristig zu beginnen und dafür finanzielle Mittel zu nutzen, die aufgrund der Fördermittelbereitstellung nicht für den 1. Bauabschnitt verwendet werden müssen. Die erforderlichen finanziellen Mittel für die Realisierung des 2. Bauabschnittes sind Teil der Haushaltsanmeldung für das Jahr 2017. Damit kann im Herbst/Winter 2016/17 die Planung soweit vorbereitet werden, dass die Ausschreibung im 1. Quartal 2017 vorgenommen werden kann und der Baubeginn - vorbehaltlich der Erteilung der Baugenehmigung - im Frühjahr möglich ist.