Beschluß 53/16 vom 31.08.2016 (Beschlußvorlage 53/16)
Betreff
B-Plan Nr. 74 "Wohnbebauung an der ehemaligen Stadtmühle" - Aufstellungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Aufstellung des B - Plan Nr. 74 "Wohnbebauung an der ehemaligen Stadtmühle" wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ~ 1,54 ha. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Rade-berg: 1479/3, T. v. 1479/8, 1479/5. Ziel: Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Wohngebietes für Einfamilienhausbebauung.
- Es wird das Verfahren nach § 13 a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - angewandt. Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beplant, da die zulässige Grundfläche weniger als 20.000 m² betragen wird. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Antragstellern einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen, der die Übernahme aller Planungskosten, aller Aufwendungen zusätzlicher Erschließungen, aller Baukosten zum Inhalt hat.
Begründung
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Wohnbaufläche dargestellt.