Maßnahmen für das Programm "Brücken in die Zukunft"
Der Stadtrat beschließt folgende Maßnahme durch das Budget "Bund" und das Budget "Sachsen" aus dem Programm "Brücken in die Zukunft" (KInvFG, SächsInvStärkG) fördern zu lassen:
Budget | Förderung | Maßnahme |
Budget "Bund" | 378.819,00 EUR | Neubau Stadtwirtschaftshof |
Budget "Sachsen" | 1.117.353,00 EUR | Neubau Stadtwirtschaftshof |
Wenn die Maßnahme in einem oder beiden Budgets nicht förderfähig ist, beschließt der Stadtrat folgende Ersatzmaßnahmen sowie die diesbezügliche Fortschreibung des Finanzplanes und des Investitionsprogrammes.
Budget | Förderung | Maßnahme |
Budget "Bund" | 262.500,00 EUR | Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 |
Budget "Bund" | 116.319,00 EUR | Entwicklung eines innerstädtischen Grünzuges an der Großen Röder |
Budget "Sachsen" | 1.117.353,00 EUR | Sanierung der Grundschule Süd |
Mit dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz -KInvFG) und mit dem Gesetz zur Stärkung der Investitionskraft der kreisangehörigen Gemeinden, Landkreise und Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen (Sächsisches Investitionskraftstärkungsgesetz -SächsInvStärkG) haben Bund und der Freistaat insgesamt 800 Mio. EUR für Investitionen in die kommunale Infrastruktur für Sachsen zur Verfügung gestellt. Näheres über die Förderung regelt die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Gewährung von Zuwendungen nach § 3 des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetzes (VwV Investkraft) vom 23.02.2016. Die Mittel werden zu je 50% auf die kreisfreien Städte und den kreisangehörigen Raum aufgeteilt. Ein Anteil von 65%, der dem Landkreis Bautzen zustehenden Mittel, wird entsprechend der Einwohnerzahl auf die kreisangehörigen Gemeinden verteilt. Weiterhin teilen sich die Mittel auf drei Bewilligungskontingente auf, das Budget "Bund", das Budget "Sachsen" und die Gewährung einer Investitionspauschale. Die Große Kreisstadt Radeberg erhält voraussichtlich folgende Beträge: Budget "Bund": 378.819,00 EUR, Budget "Sachsen": 1.117.353,00 EUR, Investitionspauschale: 54.516,72 EUR p.a. von 2017 bis 2020, mithin 218.066,88 EUR, in Summe 1.714.238,88 EUR. Die zur Verfügung gestellten Mittel der beiden Budgets sind mit Einzelmaßnahmen zu untersetzen und bis spätestens 13.05.2016 beim Landkreis anzumelden. Die Regelungen zu den förderfähigen Ausgaben und den Zeiträumen, in denen die Maßnahmen stattfinden müssen, sind je Budget unterschiedlich. Der Fördersatz beträgt bei beiden Budgets 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Nach Anmeldung beim Landkreis beginnt das Maßnahmeplanverfahren, welches am 31.08.2016 abgeschlossen sein soll. Danach beginnen die Förderverfahren (Anmeldung bei der Förderbehörde (SAB) im Budget "Bund" bis 15.11.2016 und im Budget "Sachsen" bis 28.02.2017). Grundsätzlich müssen die Maßnahmen, im Budget "Bund" bis 31.12.2018 und im Budget "Sachsen" bis 31.12.2020 beendet sein. Um Verwaltungsaufwand zu sparen, wurde sich intern darauf verständigt, so wenige Maßnahmen wie möglich sowie Maßnahmen, die bereits im Investitionsprogramm stehen, auszuwählen. Die Erfahrung mit dem, von der Zeitschiene ähnlich eng gestricktem, Konjunkturpaket II in 2009 haben gezeigt, dass der Aufwand von Beantragung über Bewilligung bis zur Erstellung des Verwendungsnachweises mit wachsender Anzahl von Maßnahmen signifikant ansteigt. So fiel die Wahl auf den Neubau des Stadtwirtschaftshofes, welcher im Budget "Bund" durch den Bereich Städtebau (B I c) VwV Investkraft) und im Budget "Sachsen" durch den Bereich Verwaltungsgebäude (C I i) VwV Investkraft) gefördert werden soll. Die jährlich ausgereichte Investitionspauschale kann auch als Eigenmittelersatz eingesetzt werden. Für die Dauer des Baus des Stadtwirtschaftshofes (2017 und 2018) soll die Pauschale auch zur Finanzierung dieses dienen. Die Verwendung der Investitionspauschale für 2019 und 2020 wird im Investitionsprogramm des nächsten Haushaltes geplant. Die ursprüngliche Planung für den Neubau des Stadtwirtschaftshofes lautete: 2015 Planung des Neubaus 250.000 EUR 2016 Ausführung 1.100.000 EUR 2017 Ausführung 1.350.000 EUR Summe der Investition 2.700.000 EUR In 2015 wurden Kosten von 4,1 TEUR verursacht. Die restlichen Mittel wurden gem. § 21 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik in das Haushaltsjahr 2016 übertragen. Ebenso wird mit den in 2016 nicht abgerufenen Mitteln verfahren. Die aktuelle Kostenschätzung (22.03.2016) beträgt 3.155.000,00 EUR (davon 2.275.000 EUR für das Gebäude und 880.000,00 EUR für die Außenanlagen). Die Differenz zur ursprünglichen Planung ergibt sich auch aus einem höheren Flächenbedarf als seinerzeit geschätzt. Die noch benötigten Mittel von 455 TEUR sollen im nächsten Doppelhaushalt veranschlagt werden. Die folgende Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung des geplanten und des derzeit geschätzten Mittelabrufs. Jahr geplante Gesamtausgaben Ausgaben nach Kostenschätzung v. 22.03.2016 Gesamt Gebäude Außenanlagen EUR EUR EUR EUR 2015 250.000,00 5.000,00 5.000,00 0,00 2016 1.100.000,00 420.000,00 300.000,00 120.000,00 2017 1.350.00 0,00 2.280.000,00 1.630.00 0,00 650.000,00 2018 0,00 450.000,00 340.000,00 110.000,00 2.700.000,00 3.155.000,00 2.275.000,00 880.000,00 Die Finanzierung des Gebäudes erfolgt dann wie folgt, die Außenanlagen werden wie geplant zu 100% aus eigenen Mitteln finanziert. Finanzierung durch: Kostenschätz. Gebäude Budget "Bund" Budget "Sachsen" Investitionspauschale Eigenanteil EUR EUR EUR EUR EUR 2.275.000,00 378.819,00 1.117.353,00 109.033,44 669.794,56 Sollte sich herausstellen, dass der Neubau Stadtwirtschaftshof von einem oder beiden Budgets nicht gefördert werden kann, werden hier vorsorglich Ersatzmaßnahmen beschlossen, um zeitlichen Engpässen entgegenzutreten. Das Löschgruppenfahrzeug LF 10 soll für die Ortswehr Großerkmannsdorf angeschafft werden. Das derzeit genutzte Löschgruppenfahrzeug LF8/6 ist von 1998. Im Budget "Bund" soll die Maßnahme im Bereich Luftreinhaltung zur Förderung angemeldet werden, da der CO2-Ausstoß des neuen Fahrzeuges wesentlich geringer ist als der des Alten. Das neue Fahrzeug soll 350.000 EUR kosten. Sollte die Maßnahme in diesem Rahmen zum Tragen kommen, werden die Mittel in den Haushalt 2017 eingestellt. Der Eigenanteil wird aus der Liquiditätsreserve bereitgestellt. Der Fördermittelabruf wird dann wahrscheinlich in 2018 erfolgen, da die Lieferung der Feuerwehrfahrzeuge in der Regel sehr lange dauert. Die Maßnahme Entwicklung eines innerstädtischen Grünzuges an der Großen Röder soll die Abarbeitung des vom Technischen Ausschuss beschlossenen Rahmenplanes, welchen die Arbeitsgruppe "Grünes Radeberg" erarbeitet hat, realisieren. Bisher sind keine Mittel im Investitionsprogramm vorgesehen, der Technische Ausschuss beschloss den Rahmenplan am 05.04.2016 als Grundlage für die weitere Arbeit der AG (u.a. die Erarbeitung von Kostenschätzungen für die weitere Haushaltsplanung). Es ist angedacht zunächst die Verbindung zwischen Gelbke-Hain und der Freifläche Hauptstraße 61 mittels einer Brücke für Fußgänger und Radfahrer zu schaffen. Je nachdem, was die Kostenschätzung ergibt, werden noch zusätzliche Maßnahmen innerhalb der Entwicklung des Grünzuges angemeldet bzw., wenn die Kostenschätzung ergibt, dass die Mittel für die Errichtung der Brücke nicht ausreichen, werden andere Maßnahmen innerhalb der Entwicklung des Grünzuges angemeldet. Sollte die Maßnahme in diesem Rahmen zum Tragen kommen, wird der Eigenanteil aus der Liquiditätsreserve gestellt und die Maßnahme für 2017 in den Haushaltsplan aufgenommen. Die Grundschule Süd soll komplett saniert werden. Hierfür sind im Investitionsprogramm für 2017-2019 bereits 2.145.850 EUR vorgesehen. Ursprünglich wurde mit Fördermitteln in Höhe von 447.630 EUR geplant. Im Budget "Sachsen" soll die Maßnahme über den Bereich Schulhausbau zur Förderung angemeldet werden. Sollte die Maßnahme in diesem Rahmen zum Tragen kommen, wird der Eigenanteil aus der Liquiditätsreserve gestellt. Übersicht der Finanzierung der Ersatzmaßnahmen Maßnahme Jahr Ausgabe Finanzierung durch Eigenanteil Fördermittel EUR EUR EUR Budget "Bund" LF 10 2017 350.000,00 87.500,00 262.500,00 Grünzug 2017 155.092,00 38.773,00 116.319,00 Budget "Sachsen" Sanierung Grundschule Süd 2017-2019 2.150.000,00 1.032.647,00 1.117.353,00 2.655.092,00 1.496.172,00 1.496.172,00 Wenn der Stadtwirtschaftshof nur in einem der beiden Budgets nicht förderfähig ist, wird die Investitionspauschale zu seiner Finanzierung wie oben beschrieben, verwendet. Wenn der Stadtwirtschaftshof in beiden Budgets nicht förderfähig sein sollte, wir die Investitionspauschale zur Minderung des Eigenanteils bei der Sanierung der Grundschule Süd verwendet. Gemäß VwV Investkraft sind bei Maßnahmen, die bisher nicht geplant waren, der Finanzplan und das Investitionsprogramm fortzuschreiben. Die beiden neuen Ersatzmaßnahmen wurden in den Finanzplan eingearbeitet.