Wahl des 2. Stellvertreters / der 2. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters
Der Stadtrat wählt in geheimer Wahl als zweiten Stellvertreter des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Radeberg folgenden Stadtrat: Herrn Matthias Hänsel
Gemäß § 54 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen bestellt der Gemeinderat in Gemeinden ohne Beigeordnete aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Oberbürgermeisters. § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Radeberg regelt die Bestellung von zwei Stellvertretern des Oberbürgermeisters.