Erteilung einer Vollmacht zur vorzeitigen Grundbuchbelastung
Der Stadtrat erteilt die Vollmacht zu einer vorzeitigen Grundbuchbelastung bis zu einer Höhe von 350.000,- € für den mit dem Beschluss SR025-2015 genehmigten Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 1084 Gemarkung Radeberg mit dem aufstehenden Gebäude, der sogenannten Hordler-Villa, an Familie Kühn, Friedrich-Wolf-Straße 9 a in 01465 Langebrück.
Der Käufer wünschte noch eine vorzeitige Grundbuchbelastung in der angegebenen Höhe in den Kaufvertrag mit aufzunehmen.