Annahme einer Spende für das Schloss Klippenstein
Der Stadtrat beschließt die Annahme der in der Anlage aufgelisteten Spende für das Schloss Klippenstein.
Die Spende wurde zweckgebunden für das Museum Schloss Klippenstein geleistet. Die Annahme ist gemäß Sächsischer Gemeindeordnung durch den Stadtrat zu beschließen.