Annahme einer Spende für das Bierstadtfest 2015
Der Stadtrat beschließt die Annahme der in der Anlage aufgelisteten Spende für das Bierstadtfest 2015.
Die Spende wurde zweckgebunden für das Bierstadtfest 2015 geleistet. Die Annahme ist gemäß Sächsischer Gemeindeordnung durch den Stadtrat zu beschließen.