Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2013-2017 des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof nach § 105 SächsGemO i.V.m. § 103 SächsGemO
Der Stadtrat beschließt die Heranziehung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2013-2017 des Eigenbetriebs Stadtwirtschaftshof nach § 103 Abs. 1 SächsGemO. Die Verwaltung wird beauftragt, die LISKA Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, als preisgünstigsten Bieter mit 1.200,00 EUR zzgl. USt (gesamt: 1.428,00 EUR) pro Prüfungsjahr mit der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüse 2013-2017 des Eigenbetriebs Stadtwirtschaftshof nach § 105 SächsGemO zu beauftragen.
Die Jahresabschlüsse sind örtlich zu prüfen (§ 105 SächsGemO), wenn kein Rechnungsprüfungsamt als besonderes Amt eingerichtet ist und sich nicht eines anderen kommunalen Rechnungsprüfungsamtes bedient wird, können (iemeinden mit weniger als 20 000 Einwohnern statt dessen einen geeigneten Bediensteten als Rechnungsprüfer bestellen oder sich eines anderen kommunalen Rechnungsprüfers, eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedienen (§ 103 Abs. 1 SächsGemO). Die Hinzuziehung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erscheint am sparsamsten und wirtschaftlichsten.