Änderung Gesellschaftsvertrag Wohnbau Radeberg Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage enthaltenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Wohnbau Radeberg Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH.
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 28. November 2013 hat die SächsGemO an zahlreichen Stellen zum Teil umfangreich geändert. Davon betroffen sind auch wesentliche Inhalte des Gesellschaftsvertrages für Unternehmen an dem Gemeinden beteiligt sind. Diese Änderungen wurden nach der Gesetzesvorlage in den Gesellschaftsvertrag der Wohnbau Radeberg Kommunlae Wohnungsbaugesellschaft mbH eingearbeitet.