Wahl des 2. Stellvertreters / der 2. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters
Der Stadtrat wählt als zweiten Stellvertreter des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Radeberg folgenden Stadtrat: Dauphin, Detlev (Freie Wähler)
Gemäß § 54 der Sächsischen Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) bestellt der Gemeinderat in Gemeinden ohne Beigeordnete aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Oberbürgermeisters. § 12 Absatz 1 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Radeberg regelt die Bestellung von zwei Stellvertretern des Oberbürgermeisters.