Annahme einer Spende (Gemälde)
Der Stadtrat beschließt die Annahme der in der Anlage aufgelisteten Spende für die Stadt Radeberg (Gemälde).
Das Gemälde wurde als Kulturgut im Zusammenhang mit der Ausstellung von Herrn Gräfe im Rathaus der Stadt Radeberg gespendet. Die Annahme ist gemäß Sächsischer Gemeindeordnung durch den Stadtrat zu beschließen.