Bevollmächtigung des Oberbürgermeisters
Der Oberbürgermeister wird durch den Stadtrat bevollmächtigt, die Vergabeentscheidung über die Ausführung der Bauleistung für die Baumaßnahme "Brachflächenrevitalisierung Abbruch Hauptstr. 61 - ehemalige Druckerei", mit einem Leistungsumfang von brutto 300.000 EUR auf Grundlage eines Vergabevorschlages des Bauamtes der Stadtverwaltung Radeberg in dem Zeitraum bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Stadtrates zu treffen.
Die Fördermittelvergabe für diese Maßnahme ist der Stadt Radeberg nach entsprechenden Beschluss der außerplanmäßigen Ausgabe in Aussicht gestellt. Sobald der Förderbescheid vorliegt, muss die Stadtverwaltung schnell reagieren und die Maßnahme ausschreiben sowie beauftragen. Es kann passieren, dass der Zeitpunkt der Auftragserteilung in den Zeitraum zwischen Wahl und kostituierende Sitzung des Stadtrates rutscht. Um sicher zu stellen, dass in diesem Zeitraum der Auftrag auch erteilt werden kann, schlägt die Verwaltung vor, dem Oberbürgermeister dazu die Vollmacht zu erteilen.