Beschluß 110/14 vom 17.12.2014 (Beschlußvorlage 201/14)
Betreff
B-Plan Nr. 66 "Gewerbefläche Dammweg 15" - Aufstellungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Aufstellung des B - Plan Nr. 66 "Gewerbefläche Dammweg 15" wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca.4,3 ha. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Radeberg: 1190/3, 1185, 1176/3, 1188/11, 1174/3, 1547/10. Ziel: Städtebauliche Neuordnung dieser gewerblich genutzten Flächen mit dem Ziel einer sinnvollen Flächenaufteilung, einer gesicherten Erschließung aller Teilflächen und der Schaffung von zusätzlichen Baurechten für eine Erweiterung der vorhandenen gewerblich genutzten Flächen auf bisher unbebauten Grundstücksteilen.
- Es ist in der Entwurfsbearbeitung zu prüfen, ob das Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB anwendbar wäre.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die Kostenübernahme aller Planungskosten für die Erarbeitung des Bebauungsplanes einschließlich eventuell erforderlicher Gutachten und der erforderlichen Erschließung beinhaltet.
Begründung
Die Darstellung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes für diesen Bereich ist gewerbliche Baufläche. Es besteht städtebaulicher Ordnungsbedarf, so dass es keine Belange gibt, die gegen die Beplanung dieses Bereiches sprechen.