Beschluß 53/13 vom 27.11.2013 (Beschlußvorlage 73/13)
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 62 "Erweiterung AaRa - Hotel Radeberg" - Einleitungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlußtext
- 1. Die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 62 "Erweiterung AaRa - Hotel Radeberg" wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,1 ha. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören die Flurstücke 1707/17, 1707/3, 1707/18, 1707/14, 1765, 1709/9, 1709/11, 1709/22, T.v. 1709/16, T.v. 1709/17, T.v. 1709/5, T.v. 1709/13 Gemarkung Radeberg. Maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches in der Planzeichnung. Ziel: Schaffung der planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Zulässigkeit der geplanten Erweiterung und Entwicklung des AaRa - Hotels entsprechend dem Antrag vom 16.10.2013.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB anzuwenden und den Bebauungsplan gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu erarbeiten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der betroffenen Behörden und TÖB nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Begründung
Das AaRa - Hotel hat Flurstücke erworben, die dem Außenbereich zuzuordnen sind. Um die Erweiterungspläne des Hotels auf diesen Flächen realisieren zu können, ist die Schaffung des Baurechtes über einen Bebauungsplan erforderlich. Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens entsprechend § 13 a BauGB ist möglich, da anzunehmen ist, dass die Grundfläche 20.000 m² nicht übersteigen wird.