Maßnahme der Brachflächenrevitalisierung auf Flstck. 1084 Gemarkung Radeberg, Hauptstraße 61 - Beschluss zur Maßnahmedurchführung
Für die Revitalisierung des brachliegenden Objektes "ehemalige Druckerei", Hauptstr. 61, Flstck. 1084 Gemarkung Radeberg, wird die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Durchführung und Förderung von Maßnahmen der Revitalisierung von Brachflächen zur Umsetzung des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in der Förderperiode 2007 - 2013 vom 20. Mai 2008 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zu stellen.
Im Haushaltsplan 2013 / 2014 wurden für das Jahr 2013 300.000 EUR eingestellt, um die Maßnahme der Brachflächenrevitalisierung des Objektes Hauptstr. 61 durchzuführen. Die gesamte Maßnahme kann zu 75 % mit einer nicht zurückzuzahlenden Zuwendung gefördert werden. Der Eigenanteil der Stadt Radeberg beträgt bei Bewilligung der Förderung 25 %. Nach den Förderbestimmungen kann dieses Objekt nur über das Förderprogramm der Brachflächenrevitalisierung über die Europäische Union (EFRE - Mittel) zur Förderung beantragt werden, weil die Bebauung nach 1870 errichtet wurde.