Beschluß 93/12 vom 19.12.2012 (Beschlußvorlage 113/12)
Betreff
Aufhebungssatzung B-Plan NR. 4 "Wohngebiet Pillnitzer Str. West, Siidteil" Aufstellungsbeschluss Billigungsbeschluss Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Die Aufstellung einer Aufhebungssatzung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 "Pillnitzer Str. West, Südteil" wird beschlossen.
- Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, weils dies bereits zuvor auf anderer Plangrundlage erfolgt ist (3. Änderung B - Plan Nr. 4).
- Der Entwurf der Aufhebungssatzung, Bearbeitungsstand 03.12.2012, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A, den textlichen Festsetzungen - Teil B wird gebilligt. Die beigefügte Begründung und Umweltberichtwerden gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage entsprechend den Regelungen von § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Begründung
Eigentlich war beabsichtigt, mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 den vorhandenen Geltungsbereich auf den verbleibenden Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 zu reduzieren. Dies wurde auch entsprechend in der Begründung dargestellt. Aber, in den Beschlüssen dazu fehlte expliziet der Beschluss dazu, dass der Geltungsbereich reduziert werden soll. Um diesen Vorgang zu bereinigen, wird die Aufhebung nun über die Aufhebungssatzung dies vollzogen.