Beschluß 8/12 vom 25.01.2012 (Beschlußvorlage 94/11)
Betreff
3. Änderung B-Plan Nr. 2 "Badstr. Ost mit Wohngebiet Am Sandberg", Bearbeitungsstand 10.01.2012 • Aufstellungsbeschluss • Billigungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Badstr. Ost mit Wohngebiet am Sandberg" wird beschlossen. Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf Teile von Flstck. 528/53. Ziel der 3. Änderung ist, die planungsrechtliche Zulässigkeit der Eiordnung einer Kindertagesstätte mit ca. 100 Plätzen sowie eines öffentlichen Spielplatzes im Baufeld gegenüber dem Hotel Sportwelt zu schaffen.
- Es wird das Verfahren nach den Bestimmungen von § 13 BauGB durchgeführt.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1und § 4 Abs. 1 BauGB wird in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
- Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Badstr. Ost mit Wohngebiet Am Sandberg", Bearbeitungsstand 10.01.2012, bestehend aus der Planzeichnung-Teil A und den textlichen Festsetzungen - Teil B wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 3 und 4 BauGB eine öffentliche Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und TOB nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Begründung
Mit Beschluss SR057-2011 vom 29.06.2011 hat der Stadtrat entschieden, im Bebauungsplangebiet Nr. 2 "Badstr. Ost mit Wohngebiet am Sandberg" den erforderlichen Neubau einer Kindertagesstätte einzuordnen. Der geplante Standort befindet sich gegenüber dem Hotel Sportwelt, neben dem bestehenden Kinderspielplatz. Da die festgesetzte verkehrliche Erschließung des Plangebietes auf eine kleinteilige Einfamilienhausbebauung ausgelegt ist, muss dieser Bebauungsplan in dem Bereich gegenüber der Sportwelt geändert werden.