Beschluß 63/12 vom 29.08.2012 (Beschlußvorlage 73/12)
Betreff
Bebauungsplan Nr. 61 "Badstr. 2 -14", Gemarkung Radeberg • Aufstellungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 "Badstr. 2 - 14", Gemarkung Radeberg wird beschlossen. Zum räumlichen Geltungsbereich gehören die Flurstücke 504 a, 504/2, 504/3, 504/4, 504/5, 504/6, 504 d, 505/2, 506 b, 506 Gemarkung Radeberg. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 61 "Badstr. 2 - 14", Gemarkung Radeberg, ist es, die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für eine Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern in zweiter Reihe entlang der Badstraße zu schaffen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst ca. 1,4 ha.
- Es wird das Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) angewendet.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB wird nach den Bestimmungen von § 13a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Begründung
Es gibt mehrfache Anfragen von Grundstückseigentümern entlang der Badstraße, die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für eine Wohnbebauung in zweiter Reihe zu schaffen. Dies betrifft insbesondere die Grundstücke Badstr. 2, 8 und 12. Dieser hintere Grundstücksbereich dieser Grundstücke ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Die Verwaltung schlägt vor, für diese Grundstücke über einen Bebauungsplan das Baurecht in zweiter Reihe zu schaffen.