2. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Feuerwehr Radeberg vom 29.03.2006
Der Stadtrat beschließt die 2. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Feuerwehr Radeberg vom 29.03.2006.
Kamerad Frank Höhme der Freiwilligen Feuerwehr Radeberg absolvierte 2011 erfolgreich den Lehrgang zur Durchführung von Brandverhütungsschauen an der Landesfeuerwehrschule in Nardt. Somit ist die Stadt Radeberg in der Lage, diese Brandverhütungsschauen selbst durchzuführen und kann auf die Amtshilfe durch das Landratsamt verzichten. Die Höhe der Entschädigung von 25,00€ pro Stunde für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbreitung entspricht dem tatsächlichen Aufwand. Die Kosten werden dann auf den Eigentümer des Objektes umgelegt, so dass keine zusätzlichen Kosten für die Stadt Radeberg enstehen.