Beschluß 49/12 vom 27.06.2012 (Beschlußvorlage 67/12)
Betreff
3. Änderung B-Plan Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost" • Abwägungsvorschlag • Billigungsbeschluss • Beschluss zur erneuten Offenlage
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangen Stellungnahmen aus der Offenlage und der Beteiligung der Behörden, TÖB und Nachbargemeinden zum Entwurf, Stand 10.02.2012, wird in allen Punkten beschlossen.
- Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost", Bearbeitungsstand 12.06.2012, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A -, den textlichen Festsetzungen - Teil B - und der Begründung - Teil C -, wird in allen Punkten beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den betroffenen Behörden, TÖB und der Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit einer Stellungnahme zu den geänderten Entwurf nach den Bestimmungen von § 13 BauGB zu geben.
Begründung
Auf Grund der nicht abwägungsfähigen Bedenken der unteren Naturschutzbehörde und der unteren Immissionsschutzbehörde musste der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 geändert werden. Auf Grund der Änderung ist eine erneute Beteiligung der Behörden, TOB und der Öffentlichkeit erforderlich.