Widerruf der Wahl der beratenden Bürgern und deren Stellvertreter in den Sozialausschuss der Großen Kreisstadt Radeberg
Der Stadtrat widerruft die Wahl der beratenden Bürger und deren Stellvertreter des Sozialausschusses (Beschluss Nr. SR103-2009) der Großen Kreisstadt Radeberg.
Aufgrund des Nachrückens von Herrn Ohl, Sören in den Stadtrat, kann er seine Funktion als Stellvertretender Beratender Bürger nicht mehr ausüben. Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 23.09.2009 die beratenden Bürger und deren Stellvertreter des Sozialausschusses gemäß § 44 Abs. 2 i.V.m. § 39 Abs. 7 SächsGemO widerruflich gewählt. Folglich kann der Stadtrat den Widerruf beschließen. Gemäß § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Radeberg ist die Bildung des Sozialausschusses als beratender Ausschuss vorgesehen. Dieser Ausschuss besteht aus dem Oberbügermeister als Vorsitzenden und 7 weiteren Mitgliedern des Stadtrates, sowie 4 berufenen Bürgern.