Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die örtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01 01.2013 der großen Kreisstadt Radeberg nach § 131 Abs. 3 S. 3 SächsGemO i.V.m. § 103 SächsGemO
Der Stadtrat stimmt der Heranziehung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur örtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 der Großen Kreisstadt Radeberg nach § 103 Abs. 1 SächsGemO zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft LISKA Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden als preisgünstigsten Bieter mit 3.200,00 EUR zzgl. USt. mit der örtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz nach §§ 103 und 104 SächsGemO zu beauftragen.
§ 131 Abs. 3 S. 3 und 4 SächsGemO besagen, dass die Eröffnungsbilanz innerhalb von vier Monaten durch das Rechnungsprüfungsamt und innerhalb von weiteren sechs Monaten durch die überörtliche Prüfungsbehörde zu prüfen ist und die §§ 103 bis 109 entsprechend anzuwenden sind. Nach § 103 Abs.1 Satz 2 SächsGemO haben auch Gemeinden unter 20.000 Einwohner eine örtliche Rechnungsprüfung durchzuführen. Der Gesetzgeber hat diesen Gemeinden sechs Möglichkeiten zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gegeben:
Abzuwägen waren die Möglichkeiten und die Kostenfrage. Da die Einrichtung eines eigenen Rechnungsprüfungsamtes aus Kostengründen nicht in Erwägung gezogen wird und die Erfahrung der letzten Jahre durchaus positiv bewertet wird, ergab sich die Heranziehung eines Wirtschaftsprüfer bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Angebotseinholung ergab pro Prüfungsjahr (netto):
B & P Wirtschaftsprüfung: keine Angebotsabgabe
BDO Deutsche Warentreuhand AG: 4.800,00EUR zzgl. Nebenkosten von maximal 500,00 EUR und einer 2 %igen Bürokostenpauschale auf dasBruttohonorar
ST Treuhand Lincke & Leonhardt KG: 3.250,00 EUR (Nebenkosten fallen nicht an)
LISKA Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: 3.200,00 EUR inkl. aller Nebenkosten und Auslagen
Die genannten Angebote können in der Kämmerei gern eingesehen werden.