Beschluß 22/12 vom 28.03.2012 (Beschlußvorlage 22/12)
Betreff
Einfacher Bebauungsplan Nr. 47 "Bebauung zwischen Dresdener Str., Goldbach, Bahngelände" - Abwägungsbeschluss - Beschluss zur Änderung des Verfahrens - Satzungsbeschluss
Beschlußtext
- Der beigefügte Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Behörden, TÖB und der Öffentlichkeit zum Entwurf der 2. Fassung vom 21.11.2011 wird in allen Punkten beschlossen.
- Es wird beschlossen, das Bauleitplanverfahren zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47 als einfachen Bebauungsplan Nr. 47 gemäß den Bestimmungen von § 30 abs. 3 BauGB fortzuführen.
- Der Entwurf der Satzung zum einfachen Bebauungsplan Nr. 47 "Bebauung zwischen Dresdener Str., Goldbach, Bahngelände", Stand 21.11.2011 mit redaktionellen Änderungen vom 09.03.2012, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A und den textlichen Festsetzungen - Teil B wird als Satzung beschlossen. Die beigefügte Begründung - Teil C - wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 47 in Kraft zu setzen.
Begründung
Auf Grund der fehelnden Mindestfestzung der örtlichen Verkehrsflächen handelt es sich bei diesem Bebauungsplan um einen einfachen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB. Die Verwaltung schlägt vor, das begonnen Bauleitplanverfahren als einfachen Bebauungsplan zu Ende zu führen. Es ist eine Planreife erreicht, so dass die Satzung beschlossen werden kann.