Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Radeberg über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet der Stadt Radeberg mit den Ortsteilen Großerkmannsdorf, Ulllersdorf und Liegau-Augustusbad
Der Stadtrat beschließt die der Beschlussvorlage beigefügte Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Radeberg über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen im Gebiet der Stadt Radeberg mit den Ortsteilen Großerkmannsdorf, Ullersdorf und Liegau-Augustusbad.
Um die Population freilaufender Katzen einzudämmen, soll für die Große Kreisstadt Radeberg eine Polizeiverordnung erlassen werden, die die Besitzer der Katzen verpflichtet diese kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Das Katzenasyl des Tierschutzvereines e. V. An den Dreihäusern ist ständig überfüllt, Katzen mit ansteckenden Krankheiten werden aufgefunden und müssen dann in Quarantäne gesund gepflegt werden. Unkastrierte Freigängerkatzen stellen eine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar. Durch die teils ungehemmte Vermehrung entstehen Probleme wie zum Beispiel die gesundheitliche Gefährdung des Menschen und seiner Haustiere, moralische und hygienische Belästigung der Bevölkerung, Dezimierung freilebender, teilweise bestandsbedrohter Tierarten oder Qualen verletzter oder kranker Katzen. Es ist unstrittig, dass mit Anstieg der Populationsdichte und Zahl der vorhandenen Krankheitserreger die Infektionsgefahr auch für bisher gesunde Freigängerkatzen steigt. Erkrankungen wie Katzenschnupfen oder Feline Leukose werden meist durch unkastrierte Katzen übertragen, da diese Katzen einen größeren Aktionsradius haben und mehr direkten Kontakt zu Artgenossen suchen. Der Anstieg der draußen lebenden Katzen führt u. a. auch zu einer erhöhten Anzahl von Toxoplasmaininfektionen bei Katzen. Dadurch wiederum erhöht sich das Ansteckungsrisiko für schwangere "Toxoplasmose-negative" Frauen. Auch häufen sich die Beschwerden aus der Bevölkerung über freilaufende Katzen, durch diese fühlen sie sich belästigt. Dabei spielt das Markieren und der Katzenkot in Sandspielkästen oder Gemüsebeeten eine entscheidende Rolle.
Bestätigt ist auch der Zusammenhang zwischen Katzenpopulationsdichte und Gefährdung der Singvögel. Je höher die Popolationsdichte ist, dest knapper wird das Nahrungsangebot für die einzelne Katze. Die Anfälligkeit für Krankheiten steigt. Sozialer Stress, Nahrungsmangel und Krankheit wirken sich jedoch kaum auf die Vermehrungsrate aus. Bei hohen Sterberaten vermehren sich die Katzen besonder stark. Katzenelend durch Krankheiten und Nahrungsmangel potenziert sich dort wo Katzen nicht kastriert werden.
Die Stadt Radeberg ist für Fundtiere auf ihrem Teritorium zuständig. Grundsätzlich ist bei freilebenden Katzen nicht erkennbar, ob ein früherer Eigentümer sein Eigentum daran aufgegeben hat oder nicht. Da nach § 3 desTierschutzgestzes ein Tier nicht ausgesetzt oder zurückgelassen werden darf, somit juristisch das Tier nicht herrenlos sein kann, sind die Städte und Gemeinden in der Pflicht die Versorgung der "Fundtiere" zu organisieren. Zum Besispiel arbeiten Städte wie Delmenhort, Paderborn und Hildesheim seit geraumer Zeit mit einer solchen Verordnung erfolgreich. In Sachsen ist eine solche Verordnung noch nicht bekannt. Das Veterinäramt des Landratamtes Bautzen steht in seiner umfangreichen Stellungnahme einer solchen Verordnung positiv gegenüber.
Wir sehen die Kastrationspflicht als geeignetes Mittel Tierschutzvereine und Kommunen personell und finanziell zu entlasten. Die Kennzeichnungspflicht erleichtert das Wiederfinden des Eientümers des Tieres und ist die einzige Möglichkeit die Kastration nachweisen zu können. Eine datenbankmäßige Erfassung seitens des Ordnungsamtes ist nicht möglich.
Für die umfangreiche Bekanntmachung des Inhaltes der Polizeiverordnung soll ein Faltblatt mit allen wichtigen Informationen für die Bürger entwickelt werden. Dazu gehört auch die Prüfung einer finanziellen Unterstützung für die Kastrationen auf Antrag in besonderen Fällen.