Änderung des Stadtratsbeschlusses SR 047-2011
Der zweite Absatz des Beschlusses SR047-2011 zur neuen Wegführung des Geh-Radweges auf dem Flurstück 1143/1 wird wie folgt geändert: Die neue Wegführung des Geh- und Radweges verläuft anhand beiliegender Anlage (Lageplan).
Die Wegeführung wurde nach dem Beschluss zum Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 1143/1 in der Heinrich-Gläser-Straße durch die Gießerei Radeberg GmbH optimiert und ein Kurvenradius von 8 bis 10 m wird eingehalten. Die Abweichung in einer Kurve auf einen Radius von 8 m ist entsprechend der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), Ausgabe 2010, Punkt 2.3.4 "Prüfung der Realisierbarkeit" vertretbar, da entsprechend Punkt 2.2.4 "Sicht" die vorhandenen Sichtfelder mögliche Gefahren (z.B. Gegenverkehr) rechtzeitig erkennen lassen. Die ERA können beim Wirtschaftsreferenten eingesehen werden.