Beschluß 40/11 vom 29.06.2011 (Beschlußvorlage 59/11)
Betreff
Fünfzügiggkeit an den Mittelschulen; Grundschulverlegung
Beschlußtext
Der Stadtrat möge beschließen:
- Die Stadt Radeberg sichert die räumlichen Bedingungen für die Fünfzügigkeit an den Mittelschulen ab. Dies geschieht durch die Bereitstellung von Räumen für je 2,5 Züge an der Mittelschule Pestalozzi und nach Fertigstellung des Erweiterungsbaues an der Mittelschule Ludwig-Richter. Ein eventueller Bedarf über die Fünfzügigkeit hinaus soll durch das Einrichten einer Außenstelle der Mittelschule Pestalozzi im Gebäude " An der Kirche" bzw. " An der Straße des Friedens" gesichert werden. Die notwendigen Investitionen werden im Rahmen der haushaltrechtlichen Möglichkeiten getätigt.
- Der Grundschulstandort Ullersdorf wird ab dem Schuljahr 2013/2014 in das Schulgebäude nach Großerkmannsdorf verlegt.
Begründung
- In der Stadt Radeberg besteht im Mittelschulbereich ein Bedarf von 5 Zügen, der sich aus Schülern der Stadt Radeberg mit ihren Ortschaften, der Gemeinden Amsdorf und Wachau sowie einiger Ortschaften von Dresden bildet. Nach Fertigstellung des Erweiterungsbaues an der MS Ludwig-Richter können an beiden Radeberger Mittelschulen durchschnittlich je 2,5 Klassenzüge unterrichtet werden. Sollte in einzelnen Jahren die Notwendigkeit auftreten 6 Züge unterbringen zu müssen, schlagen wir eine Außenstelle der MS Pestalozzi im Gebäude " An der Kirche" vor. Dieses stadteigene Gebäude wird zur Zeit mietfrei vom Landkreis als Außenstelle des Gymnasiums genutzt. Zur Vermietung frei steht die ehemalige Kolpingschule "An der Straße des Friedens". Denkbar wäre die Nutzung dieses Schulgebäudes durch das Gymnasium. Sollte dieses Gebäude als Mittelschulaußenstelle genutzt werden, müßte der Landkreis für seine Außenstelle "An der Kirche" Miete wenigstens in der Höhe zahlen, die die Anerkannte Schulgesellschaft Sachsen mbH von uns verlangen würde.
- Durchschnittlich besucht die gleiche Anzahl Schüler aus Großerkmannsdorf und Ullersdorf die Grundschule. Im Schulgebäude in Ullersdorf können durch die beschränkten räumlichen Bedingungen nicht alle Schüler des Einzugsgebietes Ullersdorf/Großerkmannsdorf unterrichtet werden, für den Schulsport wird der Saal im Gasthof genutzt. Die Schulsportbedingungen wurden von der Sächsischen Bildungsagentur und dem Kultusministerium bemängelt. Im Schulgebäude Großerkmannsdorf kann die notwendige Klassenzahl untergebracht werden, es existieren eine Sporthalle und Sportaußenanlagen. Die Schaffung von gleichwertigen Bedingungen am Standort Ullersdorf kostet entsprechend den vorliegenden Varianten zwischen 3,2 und 4,1 Millionen Euro. Eine ausgiebige Förderung unterstellt, verblieben Eigenmittel in Höhe von mindestens 1 Million Euro.