Neubau einer Kindertagesstätte
Der Stadtrat beschließt:
Zur Deckung des Bedarfes an Kinderbetreuungsplätzen ist die Schaffung von 100 neuen Kita-Plätzen erforderlich. Im Haushaltplan für 2011/2012 wurden die geschätzten Kosten von 1.846.000,- EUR bereits verankert. Im Rahmen der Überlegungen zum Standort wurden mehrere Varianten geprüft. Eine Überlegung war, das Grundstück Hauptstraße 61 zur Kita umzubauen. Das straßenbegleitend gelegene Wohnhaus eignet sich aufgrund der kleinteiligen Raumstruktur nicht für einen Umbau zur Kita, die rückwärtig gelegenen Betriebsgebäude bieten sich aufgrund der Ausrichtung der Haupträume nach Nordnordwest und der vermuteten Schadstoffbelastungen im Gebäude ebenfalls nicht für eine Nutzung als Kita an. Weiterhin wurde geprüft, ob das leerstehende Gebäude der ehem. Kolpingschule an der Straße des Friedens als Kita genutzt werden könnte. Da aufgrund der [Eigentumsverhältnisse der Grundstücke nicht ausreichend Freiflächen verfügbar sind, die erforderlichen Umbauarbeiten unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würden und aufgrund der vorhandenen denkrmalgeschützten Fassade und des Daches mit unzureichender Wärmedämmung mit hohen Betriebskosten zu rechnen ist, wurde auch diese Variante nicht weiter verfolgt. Für einen Neubau wurden mehrere Standorte betrachtet, so z.B. das Gelände Pulsnitzer Straße 67/67a oder der Bereich der ehem. Wellpappe. Dieses befindet sich in Privatbesitz und wurde erst im letzten Jahr mit Fördermittel revitalisiert, die im Falle einer Bebauung an die Landesdirektion zurückzuzahlen wären. Das verfügbare Gelände des Grundstückes Pulsnitzer Straße 67/67a bietet neben der bestehenden Nutzung durch die AWO nicht ausreichend Platz und ist außerdem dem baurechtlichen Außenbereich zuzuordnen. Nach Prüfung der genannten Möglichkeiten wird die Errichtung eines energieeffizienten Neubaus im Wohngebiet "Am Sandberg" favorisiert. Die Kita soll am nördlichen Rand des B-Plan-Gebietes neben dem vorhandenen Spielplatz am Wall errichtet werden (Lageplan sh. Anlage 1). Die Lage ist verkehrsgünstig durch die Nähe zur vorhandenen Zufahrtsstraße Am Sandberg. Aufgrund der Festsetzung Allgemeines Wohngebiet ist die Errichtung der Kita hier grundsätzlich möglich. Da der B-Plan relativ detailliert bereits die Straßenführung festgesetzt hat (sh. Anlage 2), muss im Zuge der Vorplanung geprüft werden, ob für die Einordnung der Kita in das Gelände eine Änderung der Festsetzungen der Baugrenzen und Verkehrsflächen erforderlich ist. Der formelle Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens wird dem Stadtrat im Zuge der Billigung der notwendigen Änderungen mit vorgelegt. Die Beauftragung der Planungsleistungen wird auf der Grundlage des Honorarangebotes des Büros Lunze Architekten (Anlage 3) vorgeschlagen.