Satzung zur 2. Änderung der Bekanntmachungssatzung
Der Stadtrat beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und Bekanntgabe sowie der ortsüblichen Bekanntmachung und Bekanntgabe vom 14.10.1998
§ 1
Der § 8 ortsübliche Bekanntmachung und ortsübliche Bekanntgabe für die Ortsteile wird im Abs. 2 Buchstabe d) wie folgt geändert:
(2) Die Bekanntmachungstafeln im Ortsteil Liegau-Augustusbad befinden sich an den nachstehenden Stellen:
d) Langebrücker Straße 100 (neben dem Buswartehäuschen)
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Frau Koitzsch stellte den Antrag, den Schaukasten vor Ihrem Grundstück Langebrücker Straße 110 umzusetzen. Der Ortschaftsrat Liegau-Augustusbad stimmte diesem Antrag in seiner Sitzung am 13.04.2011 mit Beschluss Nr. 06-04/11 zu. Mit Beschlussfassung durch den Ortschaftsrat ergibt sich durch den Standortwechsel des Schaukasten eine Änderung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und Bekanntgabe sowie der ortsüblichen Bekanntmachung und Bekanntgabe.