Beschluß 26/11 vom 27.04.2011 (Beschlußvorlage 31/11)
Betreff
1. Änderung der Außenbereichssatzung "Ullersdorfer Mühle" • Billigungsbeschluss • Billigung des Städtebaulichen Vertrages nach § 13 BauGB
Beschlußtext
- Der Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung "Ullersdorfer Mühle", Bearbeitungsstand 08.04.2011, wird gebilligt.
- Es wird beschlossen, in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB abzusehen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der betroffenen Behörden, TÖB und Bürger nach den Bestimmungen von § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
- Der Entwurf des Städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Radeberg und Herrn Lück wird gebilligt.
Begründung
Die Bearbeitung der 1. Änderung der Außenbereichssatzung "Ullersdorfer Mühle" hat einen Verfahrensstand erreicht, dass der Billigungsbeschluss gefasst werden kann.