Beschluss eines Gebietes für Stadtumbaumaßnahmen nach § 171b BauGB
In der neuen Programmausschreibung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren für die Programme der Städtebauförderung, Programmjahr 2011, bestehen erweiterte Möglichkeiten zur Förderung von Maßnahmen im Stadtumbau Ost, bei denen es sich zusätzlich zum Rückbau von Wohngebäuden vor allem um die Sicherung und Sanierung städtebaulich bedeutsamer leerstehender Gebäude handelt. Hierbei gibt es im festgelegten Gebiet für Einzelmaßnahmen der Stadt Radeberg die Möglichkeit der Förderung von 100% der erforderlichen Sanierungskosten. Eine denkbare Maßnahme wäre z.B. die Sanierung der Villa Hauptstraße 61. Der Antrag auf Neuaufnahme in das Programm muss bis zum 24.02.2011 eingereicht sein. Grundlage dafür ist ein Stadtratsbeschluss zur Gebietabgrenzung und ein Entwicklungskonzept, das von der Verwaltung noch erarbeitet werden muss.