Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 304.000,- € für die Teilsanierung Hauptstraße Liegau-Augustusbad
Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe für das Jahr 2011 in Höhe von 304.000.- EUR zur Finanzierung der Teilsanierung der Hauptstraße Liegau-Augustusbad. Die Deckung erfolgt in Höhe von 9.000,- EUR aus Minderausgaben zum Ausbau des Gehweges Hauptstraße (HHSt. 2.6308.9500.00.008) und 295.000,- EUR aus Fördermitteln aus dem Programm Integrierte Ländliche Entwicklung. Für den übrigen erforderlichen Eigenanteil in Höhe von 135.000,- EUR wird aus der durch den Stadtrat am 31.03.2010 beschlossenen Maßnahme Sanierung der Winterschäden Hauptstraße Liegau-Augustusbad ein Haushaltsrest für das Jahr 2011 bewilligt.
Auf der Grundlage einer Einschätzung des Straßenzustandes wurden im März 135.000,- EUR zur Beseitigung der Winterschäden auf der Hauptstraße in Liegau-Augustusbad bereitgestellt. Die genaueren Voruntersuchungen des Straßenzustandes durch ein Baustofflabor erbrachten jedoch die Schlussfolgerung, dass eine Deckenerneuerung wie vorgesehen nur sehr begrenzt sinnvoll ist, da die Schichtstärke des vorhandenen Unterbaues eine Deckensanierung nur in einigen Teilbereichen erlaubt. In großen Teilen ist damit zu rechnen, dass die gesamte Straßendecke erneuert werden muss. In Gesprächen mit dem LRA Bautzen wurden die Möglichkeiten einer Fördermittelbereitstellung im Programm der Integrierten Ländlichen Entwicklung eruiert. Eine Förderung ist möglich und aussichtsreich, wenn durch die Maßnahme ein regelgerechter Straßenaufbau erreicht wird. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die bereitgestellten 135.000,- EUR für die Winterschädenreparatur einschließlich 9.000,- EUR aus der geplanten Gehwegsanierung Hauptstraße als Eigenmittel für eine umfangreichere Baumaßnahme zu verwenden und Fördermittel für den Grundhaften Ausbau des schlechtesten Abschnittes der Hauptstraße zu beantragen. Im Falle der Fördermittelbereitstellung soll die Maßnahme im Frühjahr 2011 durchgeführt werden. Die Eigenmittel, die im Haushaltjahr 2010 bereitstehen, werden durch Bildung eines Haushaltrestes in das Jahr 2011 übertragen.