Beschluß 81/10 vom 24.11.2010 (Beschlußvorlage 97/10)
Betreff
Bebauungsplan Nr. 47 "Bebauung zwischen Dresdener Str., Goldbach, Bahngelände" - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Beteiligung der betroffenen Behörden, TOB und Öffentlichkeit nach § 13 a BauGBb
Beschlußtext
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47 "Bebauung zwischen Dresdener Str., Goldbach, Bahngelände", Bearbeitungsstand 01.11.2010, bestehend aus der Planzeichnung Teil A und Textteil Teil B und die beigefügte Begründung Teil C, Bearbeitungsstand 01.11.2010, werden gebilligt.
- Es wird das Verfahren nach den Regelungen von § 13 a BauGB weitergeführt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.
Begründung
Der Entwurf des Bebauungsplanes hat eine Planreife erreicht, so dass der Billigungsbeschluss gefasst werden kann. Folgende Gutachten dienten als Grundlage des Entwurfes des Bebauungsplanes, Stand 01.11.2010:
- Altlastenuntersuchung - Auftrag 06.3328, Erdbaulaboratorium Dresden, Bearbeitungsstand 31.05.2007,
- Ergänzendes Gutachten zur Altlastenuntersuchung - Auftrag 06.3328-2, Erdbaulaboratorium Dresden, Bearbeitungsstand 25.06.2008,
- Schalltechnische Untersuchung, rgoUmwelt GbR, Bearbeitungsstand 08.06.2007,
- Ergänzung der Schalltechnischen Untersuchung rgoUmwelt GbR, Bearbeitungsstand 30.09.2010.
Diese Gutachten liegen zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Radeberg bereit und können während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros (Mo. - Do. 8.30 - 18.00 Uhr und zusätzlich Fr. 8.30 - 17.00 Uhr) eingesehen werden.