Erweiterung des Beschlusses SR093-2009
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg beschließt den Verkauf der Flurstücken 1174/17, T.v. 1175/3, T. v. 1165/10, 1547/16, 1547/14,1176/5 und 1164/2 der Gemarkung Radeberg an Herrn Herrn Andre Hanisch, Kirchstraße 6, 01477 Arnsdorf OT Fischbach, Einzelunternehmer der Firma Radeberger Fensterläden, Heidestraße 70 in Radeberg mit einer Gesamtgröße von ca. 2500 m² zum Preis von 20,00 €/m² zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten. Die Vollmacht einer vorzeitigen Grundbuchbelastung von 55.000,00 Euro wird erteilt.
Herr Andre Hanisch ist Einzelunternehmer der Firma Radeberger Fensterläden. Als solcher kauft er das Grundstück im Gewerbegebiet. Im Beschluß SR093-2009 wurde nur die Firma genannt. Mit Schreiben vom 16.11.2009 verwies das Landratsamt Bautzen darauf, den Beschluß zu verändern.