Maßnahme der Brachflächenrevitalisierung auf Flstck. 432 i, 432/1, 432/2 Gemarkung Radeberg, August - Bebel - Str. 3, 5 - Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe
Der Stadtrat beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe für das Jahr 2010 in Höhe von 199.804,- EUR. Die Deckung der Ausgaben erfolgt zu 90% aus zu erwartenden Fördermitteln des Landes Sachsen. Die Deckung des kommunalen Eigenanteils in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten erfolgt aus den Mehreinnahmen der investiven Schlüsselzuweisung.
Es besteht momentan die Möglichkeit, für die Revitalisierung von Brachflächen, Programmjahr 2010, noch Fördermittel zu beantragen. Nach der überarbeiteten VwV "Brachflächenrevitalisierung" vom 10.02.2009 ist eine Förderung als Zuschuss von 90 % möglich. Für den Abbruch der beiden Häuser August - Bebel - Str. 3 und 5 hatten wir bereits für das Programmjahr 2009 einen Förderantrag gestellt, der bisher nicht berücksichtigt werden konnte. Die Verwaltung schlägt vor, diese Möglichkeit der hohen Abbruchförderung zu nutzen.