Beschluß 41/10 vom 26.05.2010 (Beschlußvorlage 47/10)
Betreff
Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 55 "Hauptstr. 75, Großerkmannsdorf"
Beschlußtext
- Die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 55 "Hauptstr. 75, Großerkmannsdorf" wird beschlossen. Zum Geltungsbereich gehört eine Teilfläche von Flustücke 100/1. Ziel der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachnutzung (Wohnen und Gewerbe) des vorhandenen Gebäudebestandes auf Flstck. 100/1, Hauptstr. 75, zu schaffen.
- Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 a BauGB angewandt.
- In Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der Flächennutzungsplan ist unter Anwendung von § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung nach Rechtskraft der Satzung später anzupassen.
Begründung
Die Antragsteller für die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 55 sind Kaufinteressenten für das Flstck. 100/1 Gemarkung Großerkmannsdorf, Hauptstr. 75. Die Kaufinteressenten beabsichtigen die vorhandenen Gebäude einerseits als Wohngebäude und die Nebengebäude (ehemals Garagen und Schuppen) als Firmensitz einer Werbeargentur, welche bereits seit 7 Jahren in Radeberg ansässig ist, zu nutzen. Diese Nutzung wäre an diesen Standort auf Grund der Lage im Außenbereich ohne Bebauungsplan nicht zulässig.