Klimaschutzkonzept für die Stadt Radeberg - Beschluss zur Aufstellung
Der Stadtrat beschließt die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Radeberg. Auf Grund geänderter Förderbedingungen soll die Förderrichtlinie des Landes Sachsen "Energie(-effizienz) und Klimaschutz - Sachsen - RL EuK/2007" Grundlage für die Antragstellung auf Fördermittel für die Erarbeitung dieses Konzeptes im Jahr 2010 genutzt werden.
Das BMU - Förderprogramm wurde geändert. Für das Jahr 2010 wurde ein Antragsstopp ausgesprochen (eine Aussetzung der Antragsstellung bis 30. September 2010). Anträge für das Jahr 2011 können ab dem 1. Oktober 2010 eingereicht werden. Außerdem wurden die Fördersätze wie folgt gekürzt:
Da die Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes nach der Förderrichtlinie des Landes Sachsen "Energie(-effizienz) und Klimaschutz - RL EuK/2007" nach wie vor zu 70 % gefördert werden kann, schlägt die Verwaltung vor, die Fördermittel für die Bearbeitung über die Förderrichtlinie des Landes Sachsen zur Förderung zu beantragen. Die spätere Umsetzung einzelner Maßnahmen kann trotzdem auch über die Förderrichtlinie des Bundesumweltministeriums beantragt werden. Der Inhalt des Klimaschutzkonzeptes bleibt bei beiden Förderprogrammen der Gleiche.