Beschluß 11/10 vom 24.02.2010 (Beschlußvorlage 12/10)
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 54 "Erweiterung Bürogebäude Schubert" - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Der mit dem Einleitungsbeschluss am 27.01.2010, Beschl.-Nr. SR003-2010a festgelegte Geltungsbereich wird geringfügig geändert. Es wird anteilig mehr Fläche von Flstck. 442/6 in den Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einbezogen. Maßgebend für die Festsetzung des Geltungsbereiches ist die Planzeichnung, Teil A.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 "Erweiterung Bürogebäude Schubert", Stand 04.02.2010, bestehend aus Teile A, B und C, wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und der berührten Behörden nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen.
Begründung
Es ist die Planreife erreicht, die den Billigungsbeschluss ermöglicht.