Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 54 "Erweiterung Bürogebäude Schubert" - Einleitungsbeschluss
Das Planungsbüro Schubert ist an die Grenzen seiner räumlichen Kapazität gestoßen und benötigt für das Büro Erweiterungsflächen. Mit dem Erweiterungsbau sollen gleichzeitig Büroräume zur Vermietung an das Vermessungsbüro Garten und an die Friedhofsverwaltung geschaffen werden. Das bestehende Bürogebäude von Herrn Schubert befindet sich im Außenbereich sowie im Abstandsbereich zu Friedhöfen nach § 5 Abs. 5 Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichenund Bestattungswesen. Die Erweiterungsmöglichkeiten des bestehenden Bürogebäudes nach § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB sind ausgeschöpft, so dass eine Erweitung nur über die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen durch einen Bebauungsplan möglich ist. Der Betreiber des Friedhofes, das Ev. - Luth. Kirchspiel Radeberger Land, hat keine Bedenken zur Unterschreitung der in § 5 Abs. 5 Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen festgelegten Abstände. Es wird eingeschätzt, dass durch die geplante Erweiterung der Büronutzung an diesem Standort die Ruhe und Würde dieses Friedhofes nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Weiterhin wird eingeschätzt, dass das vereinfachte Verfahren nach § 13a BauGB anwendbar ist, da dieser Bebauungsplan dem Bedarf an Investitionen zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen dient. Es erfolgt eine Nachverdichtung an einem bereits vorhandenem, innenstadtnahem Bürostandort. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan gibt es keine Bauflächendarstellung für diesen Bereich. Es ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, der aber im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst werden kann.