1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt beiliegende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Radeberg.
Die Hauptsatzung als Grund- und Verfassungsstatut der Gemeinde ergänzt Gemeinderecht durch spezielle örtliche Regelungen.
In der Neufassung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Radeberg vom 25. August 2009 wurde bei der Festlegung der Aufgaben des Technischen Ausschusses in § 6 (2) Pkt. 3 der Höchstbetrag der tatsächlichen Gesamtbaukosten versehentlich nicht an die in § 3 Abs. 1 neu festgelegten Beträge angepasst.
Bei der Änderung des § 6 (2) Pkt. 4 handelt es sich lediglich um eine Rechtschreibkorrektur.