Bestellung des Aufsichtsrates der Wohnbau Radeberg, Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH
Aufgrund der Gegenstimme kommt keine Einigung im Stadtrat zustande, somit erfolgt nach § 98 Abs. 1 i. V. m. § 42 Abs. 2 SächsGemO eine Wahl.