Verkauf eines Gewerbegrundstückes im Gewerbegebiet Pillnitzer Straße
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radeberg beschließt den Verkauf einer Gewerbefläche in Gewerbegebiet Pillnitzer Straße bestehend aus den Flurstücken 1174/17, T. v. 1175/3, T. v. 1165/10, 1547/16, 1547/14, 1176/5 und 1164/2 der Gemarkung Radeberg mit einer Gesamtgröße von ca. 2500 m² zum Preis von ca. 50.000,00 Euro (20,00 €/m²) zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten an die Firma Radeberger Fensterläden, Heidestraße 70 in Radeberg. Die Vollmacht einer Vorzeitigen Grundbuchbelastung von 55.000,00 Euro wird erteilt. Die erforderliche Vermessung wird zu gleichen Teilen von der Stadt Radeberg und der Firma Radeberger Fensterläden bezahlt. In den Kaufvertrag ist eine Investitionverpflichtung von vier Jahren sowie eine Rückfallklausel aufzunehmen für den Fall, dass die geplante Investition Verpflichtung (Errichtung einer Produktionsstätte) innerhalb dieses Zeitraumes nicht stattfindet.
Die Firma Radeberger Fensterläden möchte ihre Produktion erweitern und deshalb im Gewerbegebiet Pillnitzer Straße zur Errichtung eines Produktionsgebäudes ein Grundstück erwerben.